Behörden und Bußgelder

Pass oder ID-Karte verloren: Ersatz beantragen: Was tun nach georgischem Recht

Was Sie nach dem Verlust eines Passes oder einer ID-Karte in Georgien tun müssen: Sperrung, Ersatzdokumente, Fristen und das Vorgehen im Ausland.

Was tun

  1. Sofort die ID-Karte sperren: Die verlorene e-ID wird unmittelbar nach der Meldung bei der Agentur gesperrt (Verordnung des Justizministeriums über die Ausstellung von ID-Karte und Pass, Art. 36). Die Meldung kann schriftlich bei der regionalen Dienststelle, online mit Videoidentifizierung oder telefonisch erfolgen (Art. 36). Eine gesperrte Karte hat keine Rechtswirkung (Art. 36). Bei Diebstahl oder Verlust ist eine Bescheinigung der Polizei erforderlich.
  2. Neue ID-Karte: Bei Verlust ist die ID-Karte zu ersetzen (Gesetz über Registrierung, ID-Karte und Pass, Art. 18). Die neue ID-Karte wird am 10. Werktag oder beschleunigt ausgestellt (Fristen der Regierung) (Art. 13). Im Ausland nimmt die Botschaft oder das Konsulat den Antrag auf die e-ID entgegen (Art. 13).
  3. Neuer Pass: Ein verlorener Pass wird auf Antrag ersetzt (Art. 20⁵). Dem Antrag ist ein Nachweis über die Meldung bei der Polizei oder der zuständigen Behörde des Landes des Verlusts beizufügen (Art. 20⁵). Der Pass wird am 10. Werktag oder beschleunigt ausgestellt (Art. 20²). Der verlorene Pass ist ab dem Tag der Ausstellung des neuen Passes ungültig (Art. 20⁵).
  4. Im Ausland und bei der Rückkehr: Im Ausland wird der Antrag auf einen Pass bei der Botschaft oder dem Konsulat gestellt (Art. 20¹). Schneller für die Rückkehr wird eine Rückkehrbescheinigung (საქართველოში დასაბრუნებელი მოწმობა) ausgestellt (Gesetz über Ausreise und Einreise von Bürgern, Art. 5). Die Einreise ist mit dem Pass, der Rückkehrbescheinigung oder einem anderen Ersatzdokument möglich (Art. 5). Staatsbürger reisen jederzeit ohne Genehmigung in Georgien ein (Art. 16).
  5. Ablauf: Ein gefundener Pass wird bei der Agentur oder dem Konsulat abgegeben (Verordnung des Justizministeriums, Art. 45).
  6. Wohin Sie sich wenden: Agentur für die Entwicklung staatlicher Dienstleistungen (Häuser der Justiz); im Ausland die Botschaft oder das Konsulat Georgiens.
  7. Beweise: Polizeibescheinigung über Verlust oder Diebstahl, persönliche Nummer, Foto, Kopie des Dokuments.
  8. Fallen: Ohne Polizeibescheinigung wird der Ersatz des Passes nicht angenommen. Im Ausland müssen Sie nicht auf den Pass warten, denn es gibt die Rückkehrbescheinigung.

Unbedingt prüfen

  • Sofortige Sperrung der verlorenen ID-Karte und die Meldewege.
  • Polizei- oder Behördenbescheinigung für den Ersatz eines verlorenen Passes.
  • Ausstellungsfristen: 10. Werktag oder beschleunigt.
  • Im Ausland: Konsulat, Rückkehrbescheinigung und das Recht zur Einreise ohne Genehmigung.

Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)

საქართველოს მოქალაქეთა და საქართველოში მცხოვრებ უცხოელთა რეგისტრაციის, პირადობის (ბინადრობის) მოწმობისა და საქართველოს მოქალაქის პასპორტის გაცემის წესის შესახებ

საქართველოს მოქალაქეთა და საქართველოში მცხოვრებ უცხოელთა რეგისტრაციისა და რეგისტრაციიდან მოხსნის, პირადობის (ბინადრობის) მოწმობის, პასპორტის, სამგზავრო პასპორტისა და სამგზავრო დოკუმენტის გაცემის წესის დამტკიცების შესახებ

საქართველოს მოქალაქეების საქართველოდან გასვლისა და საქართველოში შემოსვლის წესების შესახებ

Dies ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge folgen der geltenden Fassung des Gesetzes — prüfen Sie sie am Text des jeweiligen Artikels.

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