Strafsachen

Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt — Position des Opfers: Was tun nach georgischem Recht

Was Opfer häuslicher Gewalt im Strafverfahren tun können: warum das Verfahren nicht durch Rücknahme der Anzeige endet, welche Rechte ihnen zustehen, wie sie eine Einstellung anfechten und welche Schutzmaßnahmen parallel möglich sind.

Was tun

  1. Das Verfahren ist öffentlich: Gewalt, systematische Beleidigung, Erpressung oder Demütigung eines Familienmitglieds, die Schmerz oder Leid verursacht haben, ist eine Straftat (Strafgesetzbuch Georgiens, Art. 126¹). Ob die Verfolgung eingestellt wird, entscheidet der Staatsanwalt im öffentlichen Interesse — die Anzeige „zurückzuziehen“ ist nicht möglich (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 16). Bei den Ermittlungen ist eine Sperranordnung zwingend (Gesetz über häusliche Gewalt, Art. 10).
  2. Will das Opfer die Einstellung: Ein naher Verwandter des Beschuldigten ist nicht verpflichtet, als Zeuge auszusagen (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 50); dies gilt auch für den Ehegatten, einschließlich des geschiedenen (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 3). Vor einer Aussageverweigerung wird ihr eine Beratung durch den Koordinator und eine Bedenkzeit von 3 Tagen angeboten (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 50). Falsche Aussagen („er hat nicht geschlagen“) sind aber eine Straftat, mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren (Strafgesetzbuch Georgiens, Art. 370).
  3. Will sie die Verfolgung: Wird ein Antrag auf Anerkennung als Geschädigte nicht innerhalb von 48 Stunden stattgegeben, ist eine Beschwerde beim übergeordneten Staatsanwalt möglich (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 56). Einer mittellosen Geschädigten steht in jeder Verfahrensphase ein kostenloser Rechtsanwalt zu (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 57). Rechte: Recht, über die Zwangsmaßnahme und die Freilassung des Beschuldigten informiert zu werden (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 57); das Gericht entscheidet vorrangig über das Annäherungsverbot und die Beschlagnahme von Waffen (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 199); nichtöffentliche Verhandlung (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 182); der Staatsanwalt muss sich vor einer Verfahrensvereinbarung mit ihr beraten — sie kann diese nicht anfechten, ihr Zivilanspruch bleibt bestehen (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 217).
  4. Das Verfahren wurde eingestellt: Beschwerde beim übergeordneten Staatsanwalt, danach beim Bezirksgericht — Entscheidung innerhalb von 15 Tagen (Strafprozessordnung Georgiens, Art. 106).
  5. Parallel, unabhängig vom Strafverfahren — Schutzanordnung beim Gericht, Zufluchtsstätte, Krisenzentrum.
  6. Wohin Sie sich wenden: Polizei, Staatsanwaltschaft; Rechtshilfedienst; Koordinator für Zeugen und Opfer; Bezirksgericht.
  7. Beweise: medizinische Unterlagen, Fotos, Korrespondenz, Aufzeichnungen, Zeugen, frühere Einsätze der Polizei.
  8. Fallen: „die Anzeige zurückziehen“ — ein solches Verfahren gibt es nicht; lügen, um den Ehemann zu entlasten — strafbar; „sich versöhnen“ bei bestehender Anordnung — die Anordnung bleibt in Kraft.

Unbedingt prüfen

  • Verfolgung ist öffentlich — auf Wunsch des Opfers wird das Verfahren nicht eingestellt
  • Ehegatte oder naher Verwandter kann die Aussage verweigern (nach Beratung und 3 Tagen Bedenkzeit), falsche Aussagen sind jedoch strafbar
  • Rechte der Geschädigten (Information über die Zwangsmaßnahme, nichtöffentliche Verhandlung, Beratung vor einer Vereinbarung)
  • kostenloser Rechtsanwalt für Opfer häuslicher Gewalt
  • Anfechtung der Einstellung bis zum Gericht

Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)

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ქალთა მიმართ ძალადობის ან/და ოჯახში ძალადობის აღკვეთის, ძალადობის მსხვერპლთა დაცვისა და დახმარების შესახებ

Dies ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge folgen der geltenden Fassung des Gesetzes — prüfen Sie sie am Text des jeweiligen Artikels.

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