Erbrecht
Erbe lebt im Ausland: Erbschaft in Georgien aus der Ferne regeln: Was tun nach georgischem Recht
Wie ein im Ausland lebender Erbe eine Erbschaft in Georgien aus der Ferne annimmt: Fristen, Vollmacht oder schriftliche Erklärung, Beglaubigung im Ausland, Übersetzung sowie die Rechte der Miterben.
Was tun
- ⏰ Frist: Die Erbschaft ist innerhalb von 6 Monaten ab Eröffnung anzunehmen. Die Erklärung muss den Notar innerhalb dieser Frist erreichen (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 1424). Dokumente aus dem Ausland brauchen Wochen, deshalb sofort beginnen.
- Wege: Die Erbschaft kann persönlich oder durch einen Vertreter angenommen werden (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 1423). Die Annahmeerklärung wird bei jedem Notar in Georgien eingereicht. Benötigt wird die Todesurkunde, sofern der Fall nicht bereits bei einem anderen Notar eröffnet ist (Anweisung zur Durchführung notarieller Handlungen, Art. 78). Die Erklärung kann als öffentliche Urkunde oder als Privaturkunde mit beglaubigter Unterschrift erfolgen (Anweisung zur Durchführung notarieller Handlungen, Art. 78). Variante A: Vollmacht an einen Verwandten oder Anwalt in Georgien. Variante B: Erklärung mit beglaubigter Unterschrift, dem Notar in Georgien übergeben.
- Wo beglaubigen: Im Ausland nehmen die diplomatischen Vertretungen und Konsulate Georgiens notarielle Handlungen vor (Gesetz über das Notariat, Art. 42). Alternativ ein ausländischer Notar: Ein im anderen Staat ausgestelltes Dokument wird akzeptiert, wenn es legalisiert oder mit einer Apostille versehen ist (Gesetz über das Notariat, Art. 55). Für Russland und andere GUS-Staaten gilt zwischen den Vertragsparteien der Konvention über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (Minsker Konvention, Art. 13): Dokumente, die mit einem Wappensiegel beglaubigt sind, werden ohne besondere Bestätigung (Apostille) akzeptiert. Notarielle Handlungen in Georgien werden in der Staatssprache vorgenommen, eine beglaubigte Übersetzung ist erforderlich (Gesetz über das Notariat, Art. 6). Eine georgische Wohnung wird in Georgien geregelt: Nach der Minsker Konvention führt die Stelle des Landes, in dem sich die Immobilie befindet, das Erbverfahren über Immobilien (Minsker Konvention, Art. 48).
- Vollmacht: Mit der Vollmacht kann der Vertreter die Erbschaft annehmen, den Erbschein erhalten, die Eintragung im Register veranlassen und bei Bedarf verkaufen. Auf die Erbschaft über einen Vertreter kann nur bei einer Sondervollmacht verzichtet werden (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 1449).
- Miterben in Georgien: Die Miterben sind verpflichtet, den abwesenden Erben über die Teilung zu informieren. Antwortet er nicht innerhalb von 3 Monaten, teilen sie selbst und weisen ihm seinen Anteil zu (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 1479). Verkauf: Geerbtes darf erst nach Ablauf von 6 Monaten oder mit dem Erbschein verkauft werden (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 1427).
- Wohin wenden: georgische Konsularvertretung; Notar in Georgien; Öffentliches Register.
- Nachweise: Reisepass, Todesurkunde, Dokumente zur Verwandtschaft (ausländische mit Apostille oder nach der Minsker Konvention, mit Übersetzung), Vollmacht.
- Fallstricke: die Erklärung in den letzten Tagen der Frist absenden. Entscheidend ist das Eingangsdatum beim Notar. Eine Apostille auf russische Dokumente setzen, die nach der Minsker Konvention nicht nötig ist. Eine Vollmacht „die Erbschaft annehmen“ erteilen, ohne Recht zum Verzicht, zum Verkauf oder zum Erhalt des Geldes.
Unbedingt prüfen
- 6 Monate: die Erklärung muss den Notar in Georgien fristgerecht erreichen
- Annahme durch einen Vertreter oder durch Erklärung gegenüber jedem Notar in Georgien
- Konsularvertretung Georgiens oder ausländischer Notar mit Apostille; für Staaten der Minsker Konvention ist keine Apostille nötig; Übersetzung ins Georgische
- Rechte der Miterben, die Erbschaft zu teilen, wenn der abwesende Erbe nicht antwortet
Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)
საქართველოს სამოქალაქო კოდექსი
- მუხლი 1479. მემკვიდრის გამოუცხადებლობის შედეგები
- მუხლი 1449. სამკვიდროზე უარის თქმა წარმომადგენლის მეშვეობით
- მუხლი 1427. სამკვიდროს განკარგვის დაუშვებლობა
- მუხლი 1421. სამკვიდროს მიღება
- მუხლი 1407. სამკვიდროს მიღება ანდერძის ბათილობის შემთხვევაში
- მუხლი 1422. ქმედუუნაროს, შეზღუდულქმედუნარიანის და მხარდაჭერის მიმღების მიერ სამკვიდროს მიღება
- მუხლი 103. ცნება
- მუხლი 107. წარმომადგენლობითი უფლებამოსილება
- მუხლი 109. წარმომადგენლობითი უფლებამოსილების შეწყვეტის საფუძვლები
- მუხლი 111. გარიგების დადება წარმომადგენლობითი უფლებამოსილების გარეშე
- მუხლი 1500. სამკვიდრო მოწმობის გაცემის ვადა
- მუხლი 1501. თანხმობა სამკვიდრო მოწმობაში შეტანაზე
- მუხლი 1502. სამკვიდრო მოწმობის მიცემა მემკვიდრის მემკვიდრეებისათვის