Steuern

Steuer beim Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Autos: Was tun nach georgischem Recht

Wann der Gewinn aus dem Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Autos in Georgien steuerfrei ist, wie der Gewinn berechnet wird, welcher Satz gilt und bis wann Erklärung und Zahlung fällig sind. Die Seite zeigt auch, wie Verspätungsstrafen vermieden werden.

Was tun

  1. Die Besitzdauer entscheidet alles: Der Gewinn aus dem Verkauf von Wohnraum (Wohnung oder Haus mit Grundstück) ist befreit, wenn er mehr als 2 Jahre im Eigentum war (Steuerkodex Georgiens Art. 82); bei einem Auto – mehr als 6 Monate ab Eintragung des Rechts (Art. 82); bei sonstigem Vermögen – mehr als 2 Jahre, sofern es nicht in der wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt wurde (Art. 82). Zählweise: Die Besitzdauer beginnt mit dem Datum des Rechtsdokuments, das zur Registrierung eingereicht wurde (Art. 82); maßgeblicher Zeitpunkt des Verkaufs ist das Datum des Dokuments über den Rechtsübergang (Art. 82); bei Erbschaft oder Schenkung von einer Person, deren gesetzlicher Erbe erster Ordnung der Verkäufer ist, werden die Zeiträume zusammengerechnet (Art. 82).
  2. Wird die Frist nicht eingehalten, unterliegt nur der Gewinn der Steuer: Gewinn = Verkaufspreis − Kaufpreis (bei Schenkung oder Erbschaft – Marktwert zum Zeitpunkt des Erwerbs) (Art. 82). Kein Gewinn – keine Steuer.
  3. Satz: Gewinn aus dem Verkauf von Wohnraum mit Grundstück und von Autos – 5 % (Art. 81); sonstige steuerpflichtige Einkünfte – 20 % (Art. 81). Ausländer: Ein Gebietsfremder zahlt die Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf von Vermögen in Georgien (Art. 80).
  4. Erklärung und Zahlung: Die Erklärung ist spätestens am 15. des Monats nach dem Verkauf einzureichen (Art. 153); die Zahlung erfolgt in derselben Frist (Art. 62); das Öffentliche Register ist verpflichtet, den Verkäufer auf diese Pflicht hinzuweisen (Art. 153). Verspätung der Erklärung: bis 2 Monate – 5 % der Steuer, länger – 10 % (Art. 274).
  5. Risiken: den Kaufpreis durch Vertrag und Zahlungsbelege belegen; regelmäßiger Weiterverkauf oder geschäftliche Nutzung schließen die Befreiung für sonstige Vermögenswerte aus.
  6. Wohin wenden: Einnahmendienst (rs.ge); Öffentliches Register; Dienstleistungsagentur des Innenministeriums (Auto).
  7. Beweise: Kauf- und Verkaufsverträge, Registerauszug mit Daten, Dokumente zu Erbschaft oder Schenkung und Marktwert, technischer Pass des Autos, Zahlungsbelege.
  8. Fallen: die Besitzdauer ab der Registereintragung statt ab dem Datum des Dokuments rechnen; die Zusammenrechnung der Fristen bei Erbschaft oder Schenkung von den Eltern vergessen; 20 % auf Wohnung oder Auto statt 5 % anwenden; die Erklärungsfrist (15. des Monats) versäumen.

Unbedingt prüfen

  • Befreiung nach Besitzdauer: Wohnraum mit Grundstück – mehr als 2 Jahre, Auto – mehr als 6 Monate; sonstiges Vermögen – mehr als 2 Jahre außerhalb der Geschäftstätigkeit
  • Berechnung der Frist (ab dem Datum des Rechtsdokuments; Zusammenrechnung bei Erbschaft oder Schenkung von Erben erster Ordnung)
  • steuerpflichtiger Gewinn = Verkaufspreis − Anschaffungspreis (bzw. Marktwert bei unentgeltlichem Erwerb)
  • Satz 5 % für Wohnraum und Auto, sonst 20 %
  • Erklärung und Zahlung bis zum 15. des Folgemonats, Strafe bei Verspätung

Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)

საქართველოს საგადასახადო კოდექსი

Dies ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge folgen der geltenden Fassung des Gesetzes — prüfen Sie sie am Text des jeweiligen Artikels.

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