Gesundheit und Medizin

Anerkennung als Empfänger von Unterstützung (anstelle der Geschäftsunfähigkeit): Was tun nach georgischem Recht

Wie ein Erwachsener als Empfänger von Unterstützung anerkannt wird, der dabei geschäftsfähig bleibt: welche Unterlagen und Stellen nötig sind, wie der Unterstützende bestellt wird und welche Pflichten und Befugnisse er hat.

Was tun

  1. Einordnung: Die Geschäftsunfähigkeit Erwachsener gibt es nicht. Der Empfänger von Unterstützung ist geschäftsfähig (ZGB, Art. 12). Ihm wird eine Unterstützung zugewiesen, keine Vormundschaft (ZGB, Art. 1275). Alkohol oder Drogen sind ein anderes Rechtsinstitut.
  2. Antrag: Ihn stellen die Person selbst, ein Familienmitglied, der gesetzliche Vertreter, die Vormundschaftsbehörde oder eine (psychiatrische) Einrichtung (Zivilprozessordnung Georgiens (ZPO), Art. 363¹⁴). Zuständig ist das Gericht am Wohnort (oder am Ort der Behandlungseinrichtung) (ZPO, Art. 363¹⁴). Anzugeben sind der Bereich der Unterstützung und die drohende Schädigung (ZPO, Art. 363¹⁵). Beizufügen sind Gutachten des Psychiaters, des Psychologen und des Sozialarbeiters, falls vorhanden (ZPO, Art. 363¹⁵). Bereiche sind unter anderem Immobilien, Wohnort und Zustimmung zur Behandlung (ZPO, Art. 363¹⁵). Der Antragsteller ist von Gerichtskosten befreit (ZPO, Art. 363¹⁸).
  3. Verfahren: Die Annahme erfolgt innerhalb von 5 Tagen (ZPO, Art. 363¹⁶). Das Gericht ordnet sofort eine Begutachtung durch das Samkharauli-Begutachtungsbüro an (ZPO, Art. 363²⁰). Die Gruppe besteht aus 4 Fachleuten: Psychiater, Psychologe, Sozialarbeiter und Ergotherapeut (Gesetz über die Begutachtung psychosozialer Bedürfnisse, Art. 7). Ein Hausbesuch ist möglich (ebd., Art. 12). Ein negatives Gutachten beendet das Verfahren (ZPO, Art. 363²²). Die Teilnahme der Person selbst und der Vormundschaftsbehörde ist verpflichtend (ZPO, Art. 363¹⁸). Ein Rechtsanwalt ist Pflicht (ZPO, Art. 363¹⁹). Bei Bedrohung des Vermögens: vorläufiger Unterstützender, Anhörung innerhalb von 5 Tagen (ZPO, Art. 363¹⁷).
  4. Entscheidung: Den Unterstützenden bestellt das GERICHT in derselben Entscheidung, mit Grenzen und Befugnissen (ZGB, Art. 1280). Es kann ein Familienmitglied, ein Verwandter, eine nahestehende Person oder ein Fachmann sein, mit seiner Zustimmung (ZGB, Art. 1280). Der Bericht an die Vormundschaftsbehörde erfolgt mindestens alle 6 Monate (ZPO, Art. 363²¹). Die Überprüfung erfolgt mindestens alle 5 Jahre (ZPO, Art. 363²¹).
  5. Befugnisse: Der Unterstützende klärt den Willen der Person und hilft bei der Entscheidung, entscheidet aber nicht selbst (ZGB, Art. 1289). Rechtsgeschäfte im Namen der Person sind nur auf Gerichtsbeschluss möglich, wenn sich der Wille länger als 1 Monat nicht klären lässt (ZGB, Art. 1293). Ein Rechtsgeschäft ohne Unterstützung ist wirksam, wenn der Unterstützende zustimmt (ZGB, Art. 58¹).
  6. Wohin wenden: Gericht am Wohnort (besonderes Verfahren); Samkharauli-Begutachtungsbüro; Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde (System des Ministeriums, Sozialarbeiter).
  7. Beweismittel: Krankenakte und Gutachten von Psychiater und Psychologe; Nachweise der Verwandtschaft; Angaben zu Vermögen und Risiken.
  8. Fallen: eine „Geschäftsunfähigkeit und einen Vormund“ zu beantragen, denn das gibt es für Erwachsene nicht; auf die Bestellung des Unterstützenden durch die Vormundschaftsbehörde warten, denn das Gericht bestellt ihn; Unterstützung „in allem“ statt konkreter Bereiche beantragen; keine vorläufige Unterstützung beantragen, wenn das Vermögen bedroht ist.

Unbedingt prüfen

  • Geschäftsunfähigkeit gibt es nicht: Das Gericht erkennt als Empfänger von Unterstützung an, die Person bleibt geschäftsfähig
  • wer den Antrag stellt und wohin; verpflichtende Begutachtung durch das Samkharauli-Büro, Anwalt und Beteiligung der Vormundschaftsbehörde; ohne Gerichtskosten für den Antragsteller
  • der Unterstützende wird vom Gericht bestellt, mit Bereichen und Befugnissen; vorläufige Unterstützung bei Gefahr für das Vermögen
  • Bericht mindestens alle 6 Monate und Überprüfung mindestens alle 5 Jahre; der Unterstützende hilft, entscheidet aber nicht an Stelle der Person

Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)

საქართველოს სამოქალაქო კოდექსი

Dies ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge folgen der geltenden Fassung des Gesetzes — prüfen Sie sie am Text des jeweiligen Artikels.

Diese Seite in anderen Sprachen: ქართული · Русский · English · Türkçe · 中文 · العربية · עברית · Français