Verbraucherrechte

Autowerkstatt hat das Fahrzeug schlecht repariert oder beschädigt: Was tun nach georgischem Recht

Was Sie tun können, wenn eine Autowerkstatt die Reparatur mangelhaft ausgeführt oder Ihr Fahrzeug beschädigt hat: Fristen, Ansprüche, Beweise und der Weg zur Durchsetzung.

Was tun

  1. Fristen: Ansprüche wegen Mängeln der Reparatur bestehen 1 Jahr (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 655) ab Abnahme der Arbeit, also ab Abholung des Fahrzeugs (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 655); wer das Fahrzeug mit einem bekannten Mangel ohne Beanstandung entgegennimmt, hat dafür keine Rechte (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 652). Beanstandungen daher bei der Übergabe in das Übergabeprotokoll eintragen.
  2. Einordnung: Die Reparatur ist ein Werkvertrag, ein Mangel ist eine Abweichung von den vereinbarten Bedingungen (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 641); bei einem Fahrzeug für persönliche Zwecke und einem gewerblichen Dienstleister gilt zusätzlich das Verbraucherschutzgesetz Georgiens (Gesetz Georgiens über den Schutz der Verbraucherrechte, Art. 2).
  3. Neuer Schaden: Die Werkstatt haftet für die Beschädigung des übergebenen Fahrzeugs auch bei Fahrlässigkeit (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 650); „nicht unsere Schuld“ und Vorbehalte auf dem Beleg helfen nicht, denn eine Klausel zur Haftungsfreistellung für Vorsatz ist unwirksam (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 395).
  4. Mangel nicht behoben: Nachbesserung auf Kosten des Unternehmers (Arbeit, Material, Transport) (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 642). Schriftlich eine angemessene zusätzliche Frist zur Beseitigung setzen (Verbraucherschutzgesetz Georgiens, Art. 18); danach: Reparatur durch Dritte auf Kosten der Werkstatt, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag mit Schadensersatz (Verbraucherschutzgesetz Georgiens, Art. 18). Nach dem Zivilgesetzbuch: Ist die Frist zur Beseitigung abgelaufen, kann man die Reparatur in einer anderen Werkstatt mit Erstattung der Kosten vornehmen lassen (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 643) oder das Entgelt um den Betrag der Wertminderung mindern (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 645). Gebrauchte statt neuer Teile: für eigene minderwertige Materialien (Ersatzteile) haftet der Unternehmer (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 646).
  5. Rechnung und Zurückbehaltung: Wird der Kostenvoranschlag erheblich überschritten, ist nur der vereinbarte Preis zu zahlen, außer bei unvorhersehbaren Umständen (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 631); über einen unvorhersehbaren Anstieg des Kostenvoranschlags muss die Werkstatt sofort informieren (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 631). Die Werkstatt darf das Fahrzeug als Pfand für ihre Forderungen zurückbehalten (Zivilgesetzbuch Georgiens, Art. 634), jedoch nur für begründete Forderungen: das Unstrittige bezahlen, das Strittige schriftlich bestreiten.
  6. Beweise und Weg: Ein eigenes Gutachten kann in Auftrag gegeben und der Klage beigefügt werden (Zivilprozessordnung Georgiens, Art. 162), und zwar vor der Nachbesserung. Eine Beschwerde bei der Agentur für Verbraucherschutz schließt den Rechtsweg nicht aus (Verbraucherschutzgesetz Georgiens, Art. 28); die Agentur prüft Verstöße gegen eine Gruppe von Verbrauchern; persönliches Geld wird über das Gericht eingefordert (Verbraucherschutzgesetz Georgiens, Art. 30).
  7. Wohin wenden: Werkstatt (Forderung), dann Agentur für Wettbewerb und Verbraucherschutz (კონკურენციისა და მომხმარებლის დაცვის სააგენტო), dann Gericht.
  8. Beweise: Auftragsbeleg, Kostenvoranschlag und Schriftverkehr zum Preis, Übergabeprotokoll mit Beanstandungen, Fotos bei Übergabe und Abholung, ausgebaute Teile, Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, Forderung mit zusätzlicher Frist.
  9. Fallstricke: das Fahrzeug ohne Beanstandungen im Protokoll abholen; in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, ohne Forderung und ohne Dokumentation des Mangels; die allgemeine 3-jährige statt der 1-jährigen Frist zugrunde legen; erwarten, dass die Agentur Geld zugunsten des Eigentümers eintreibt.

Unbedingt prüfen

  • Frist für Mängel der Reparatur: 1 Jahr ab Abnahme; wer das Fahrzeug bei einem sichtbaren Mangel ohne Vorbehalt annimmt, verliert die Rechte
  • die Werkstatt haftet für die Beschädigung des übergebenen Fahrzeugs auch bei Fahrlässigkeit
  • Vorgehen: Beseitigung auf Kosten der Werkstatt innerhalb einer zusätzlichen Frist, danach Reparatur an anderer Stelle auf ihre Kosten, Preisminderung oder Rücktritt mit Schadensersatz
  • bei erheblicher Überschreitung des Kostenvoranschlags ohne sofortige Mitteilung muss nicht gezahlt werden; das Zurückbehalten des Fahrzeugs ist nur für begründete Forderungen zulässig
  • unabhängiges Gutachten vor der Nachbesserung; Beschwerde bei der Agentur, dann Gericht

Geltende Vorschriften (Texte auf Georgisch)

საქართველოს სამოქალაქო კოდექსი

Law of Georgia On the Protection of Consumer Rights

საქართველოს სამოქალაქო საპროცესო კოდექსი

Dies ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Fristen und Beträge folgen der geltenden Fassung des Gesetzes — prüfen Sie sie am Text des jeweiligen Artikels.

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